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Fruchtsaft und ähnliche Erzeugnisse werden lebensmittelrechtlich in der Verordnung über Fruchtsaft, einige ähnliche Erzeugnisse und Fruchtnektar vom 24.05.2004 (FruchtsaftV) erfasst.
Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2001/112/EG des Rates vom 20.12.2001 über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung in deutsches Recht umgesetzt.
Hinsichtlich der Kennzeichnung unterliegen die Erzeugnisse der FruchtsaftV den Bestimmungen der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vom 22.12.1981 (LMKV).
Zusätzliche Kennzeichnnugsvorschriften enthält § 3 FruchtsaftV.
Als Übersetzungshilfe finden Sie in dieser Tabelle einige Verkehrsbezeichnungen und vorgeschriebene Angaben in anderen Sprachen.